Die Europaeische Investitionsbank (EIB, seit 1965 Sitz in Luxemburg) wurde auf Grundlage des EG-Vertrags und der als Protokoll diesem Vertrag beigefuegten Satzung vom 25.3.1957 errichtet.
Die EIB wurde mit einem Grundkapital von 1 Mrd. US-Dollar ausgestattet (25% in Gold, 75% in Landeswaehrung). Das Grundkapital betrug 2003 EURO 150 Mrd. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck und bezahlt keine Gewinnausschuettungen an die Mitglieder aus.
Die EIB hat keinen Organstatus wie z.B. die EZB und keine Befugniss zum hoheitlichem Handeln. Jedoch eine voelkerrechtlich, gemeinschaftsrechtlich und unionsmitgliedstaatlich anerkannte Rechtspersoenlichkeit (siehe auch Art 28 der EIB-Satzung und Art 266 EG-Vertrag).
Alle Unionsmitgliedstaaten sind voelkerrechtlich auch Mitglieder der EIB.
Die EIB wird von einem Gouverneursrat (Minister der Mitgliedstaaten), einem Verwaltungsrat (Mitgliedstaaten und 1 Kommissionmitglied) und einem Direktorium geleitet.
Aufgabe der EIB ist es (Art 267 EG-Vertrag) durch Gewaehrung von Darhlehen und Buergschaften,
Foerderung der ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes,
Foerderung unterentwickelter Gebiete,
Finanzierung von Modernisierungs- und Umstellungsvorhaben und Schaffung neuer Arbeitsplaetze,
Foerderung von Vorhaben von gemeinsamen Interesse, welche von einem einzigen Mitgliedstaat nicht vollstaendig finanziert werden koennen.
Die finanziellen Mittel der EIB werden von den Mitgliedstaaten aufgebracht und bei Bedarf durch Sonderdarlehen aufgestockt.
Der groesste Teil der Mittel wird jedoch von der EIB auf dem Kapitalmarkt durch Anleihen oder Forderungsabtretungen aufgebracht.
Seit 1978 wurde die Kommission vom Rat ermaechtigt, Eigenmittel in Form von Anleihen zur Investitionsfoerderung fuer die Bereiche Energie, Industrie und Infrastruktur aufzubringen. Dieses "Neue Gemeinschaftsinstrument" bereichert den Haushaltsplan der Gemeinschaft und wird von der EIB mitverwaltet.
Die EIB ist auch am Europaeischen Investitionsfonds und am Kohaesionsfonds sowie dem Europaeischen Strukturfonds beteiligt.
Der Europaeische Investitionsfonds (EIF) wurde mit der Ermaechtigung des Rats der Gouverneure durch Art 30 der EIB-Satzung mit eigener Rechtspersoenlichkeit und finanzieller Autonomie 1994 geschaffen.
Er dient der Risikokapitalinvestitionen fuer Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)in der Gemeinschaft und angrenzeneden Staaten (das Beteiligungsportfolio betrug 2002 EURO 2,5 Mrd.). Im Gegensatz zur EIB kann der EIF gewinnorientiert wirtschaften und an die Mitglieder Kapitalertraege ausschuetten.
Die EIB vergibt auch selbst Darlehen an Drittstaaten.
Die EIB zaehlt zu den weltweit groessten oeffentlich-rechtlichen Foerderbanken. 2002 betrug die Bilanzsumme der Bank EURO 221 Milliarden .