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EUROPARAT

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Anlaesslich des Kongresses der Bewegung fuer ein vereintes Europa in Den Haag wurde am 7. bis 11. Mai 1948 die Schaffung einer Europaeischen Beratenden Versammlung und eines Exekutivorgans gefordert.

Aus diesem Vorschlag entstand in der Folge der Europarat.

Anlaesslich der Konferenz am 27. und 28. Januar 1949 beschlossen die Mitgliedstaaten der Westunion (spaeter Westeuropaeische Union - Gruendungsmitglieder: Frankreich und das Vereinigte Koenigreich, etwas spaeter beigetreten Belgien, Luxemburg und die Niederlande) unter der beratenden Mitwirkung von Daenemark, Irland, Italien, Norwegen und der Schweiz die Gruendung des Europarates zur Foerderung der europaeischen Einheit und als Plattform fuer den politischen Dialog auch ueber die Blockgrenzen hinweg.
Der Vorschlag fuer die Gruendung des Europarates stammt vom Komitee der Westunion zur Foerderung der Einheit Europas.

Im Bericht des Staendigen Ausschusses der Westunion an den Konsultativrat (Aussenminister) vom 5. Februar 1949 wird die spaetere Organisation des Europarates grundsaetzlich beschrieben.

Der Aussenminister des Vereinigten Koenigreichs, Bevin, lud am 7. Maerz 1949 sodann zehn europaeische Maechte (Belgien, Daenemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden) zu einer Konferenz nach London ein, um ueber die Gruendung eines Europarates zu diskutieren. Am 28. Maerz begannen die Arbeiten am Statut des Europarates.
Der Entwurf fuer die Satzung eines Europarates wurde am 5. Mai 1949 fertig gestellt und trat am 3. August in Kraft.

Der Ministerrat des Europarates trat in Strassburg am 8. August zur ersten Sitzung zusammen.
Die erste Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates fand am 10. August 1949 in Strassburg (bis zum 8.9.1949) statt. Paul Henri Spaak wird einstimmig zum Praesidenten der Versammlung gewaehlt.
Die Mitglieder der Beratenden Versammlung und der europaeischen Parlamentarier-Union bildeten eine Kommission, welche die Grundlage fuer eine »europaeische politische Autoritaet mit begrenzten Funktionen aber echten Vollmachten« ausarbeiten soll.

Viele Ideen wurden in den Anfangsjahren des Europarates vorgestellt. So schlug der britische Abgeordnete W. G. Mackay dem Wirtschaftsausschuss der Konsultativversammlung des Europarates am 26. August 1949 eine Resolution vor, welche bereits die Schaffung einer einheitlichen europaeischen Waehrung, die Abschaffung aller Zoelle und Abgaben, Exportlizenzen und Einfuhrquoten und anderer Beschraenkungen vorsah.
Anlaesslich der Konferenz des Ministerrates des Europarates am 3. bis 5. November 1949 wurden auf Druck des Vereinigten Koenigreichs alle Empfehlungen der Beratenden Versammlung fuer eine weitere Integration einstimmig abgelehnt, nachdem die Vorschlaege und Stimmen fuer die Schaffung einer Europaeischen Politischen Autoritaet immer draengender wurden.
Dennoch uebersandte die Europaeische Bewegung dem Europarat am 21. Januar 1950 ein Memorandum ueber die Schaffung einer europaeischen politischen Behoerde. Die Uebertragung von Souveraenitaetsrechten wurde dabei als unabdingbar erklaert.
Die Uebertragung von Souveraenitaetsrechten wurde jedoch vor allem vom Vereinigten Koenigreich abgelehnt.

Eine der bedeutendsten Leistungen des Europarates ist die Schaffung der Europaeischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die weitgehende Unterwerfung der Mitgliedstaaten des Europarates unter die Jurisdiktion des EMRK-Gerichtshofes.

Die Grundlagen fuer die EMRK und deren Ausgestaltung stammen von vielen interessierten Personen und Gruppen. So erklaerte z.B. am 17. August 1949 Winston Churchill in einer Rede vor der Konsultativversammlung des Europarates, dass zur Wahrung der Charta der Menschenrechte, die von der Europaeischen Bewegung vorbereitet werde, unbedingt ein Oberster Europaeischer Gerichtshof zu schaffen sei.

Der Europarat beschliesst dann am 4. November 1950 in Rom, in Anlehnung an die UNO Menschenrechtserklaerung von 1948, die Europaeische Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). 15 europaeische Staaten unterzeichnen diese sofort.

Auch die spaeteren Europaeischen Gemeinschaften bzw. Vorschlaege fuer die Verwirklichung von supranationalen Strukturen wurden in den Grundstrukturen bereits im Europarat diskutiert und vorgezeichnet.
So wurde anlaesslich der zweite Sitzungsperiode der Beratenden Versammlung des Europarates (7. bis 28. August 1950, Fortsetzung vom 18. - 24.11.1950) von den britischen Delegierten Harold Macmillian und David Eccles ein Plan fuer die gemeinsame Entwicklung der Kohle- und Stahlindustrie eingebracht.
Dabei sollte jedoch die Oberste Behoerde dieser Gemeinschaft einer Unterorganisation des Europarates verantwortlich sein. Dieser Vorschlag zielte jedoch im ganzen gesehen, auf eine internationale Vereinigung mit beschraenkten Befugnissen ab.

Die Beratende Versammlung stimmt dann aber am 16. August dem Schuman-Plan zu. Der Berichterstatter des politischen Ausschusses, Guy Mollet, legt eine Rehe von Vorschlaegen fuer eine (gemaessigte) europaeische Integration vor, welche angenommen wird (Zusammenschluss der verschiedensten europaeischen Organisationen, Staerkung des Europarates, Koordinierung der Aussenpolitik u.a.). Von den Foederalisten unter den Delegierten wurden die Vorschlaege aber stark bekaempft - weil zuwenig weit gehend.
Auch ueber die Schaffung einer gemeinsamen Armee und die Wiederbewaffnung Westdeutschlands wurde diskutiert.

Viele Vorschlaege waren kontrovers und fanden keine Mehrheit. Der franzoesische Delegierte André Philip fordert z.B. am 8. August fuer die beratende Versammlung eine »wirkliche Autoritaet« und die Schaffung einer europaeischen Armee um einen sowjetischen Angriff verhindern zu koennen.
Dies wurde vom deutschen Delegierte Carlo Schmid abgelehnt, der eine aktive Beteiligung Deutschlands an der Verteidigung Westeuropas nicht befuerwortete, solange keine uebernationale europaeische Regierung geschaffen sei.

Winston Churchill brachte am 11. August den Antrag ein, sofort eine europaeische Armee unter demokratischer Kontrolle, einem gemeinsamen Verteidigungsminister und mit enger Zusammenarbeit mit Nordamerika zu begruenden sowie eine Beteiligung Westdeutschlands an der Verteidigung Europas (Grundlage des Pleven-Plans). Dieser Antrag wurde mit 89 zu 32 Stimmen auch sofort angenommen. Die Behandlung des Antrags wurde jedoch vom Ministerkomitee am 4. November abgelehnt.
Am 24. August wurde die Schaffung eines europaeischen Sozialversicherungskodex mit grosser Mehrheit gefordert, um die unterschiedlichen Leistungen der Mitgliedstaaten auf ein gleich hohes Niveau zu heben etc. etc.

Die Schaffung von Fachbehoerden sollte sodann in verschiedenen Bereichen eine Teilintegration bringen (Die Beratende Versammlung des Europarates empfahl am 28. August 1950 den Mitgliedsstaaten mit 12 Stimmen bei 11 Enthaltungen spezielle europaeische Fachbehoerden fuer politische, kulturelle, justizielle, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten zu bilden. Jedem Mitglied des Europarates sollte es freigestellt bleiben, ob er diesen Fachbehoerden beitreten wollte oder nicht.

Die extremen Positionen fuehrten am 17. November 1950 zum Ruecktritt Guy Mollet als Berichterstatter der Kommission fuer Allgemeine Angelegenheiten des Europarates, wegen der uneinheitliche Vorgehensweise bei der Verwirklichung der Europaeischen Einheit.
Der Vorsitzende der Beratenden Versammlung des Europarates, Paul-Henri Spaak, legt am 10. Dezember 1951 aus Protest gegen das Verhalten des Vereinigten Koenigreichs im Europarat, den Vorsitz nieder.

Bei der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates am 18. bis 24. November 1950 trat der Gegensatz zwischen Funktionalisten und Foederalisten erstmals deutlich und offen in Erscheinung.
R.W.G. Mackay legt am 19. dem Allgemeinen Ausschuss des Europarates den Plan zur Schaffung einer europaeischen politischen Autoritaet vor. Der Ministerrat sollte in ein Oberhaus, die Konsultativversammlung in eine legislative Koerperschaft umgewandelt werden.
Am 23. November wird von der Beratenden Versammlung eine Empfehlung an das Ministerkomitee angenommen, das Europaratstatut zu reformieren um eine Europaeische Autoritaet mit realen Vollmachten zu erreichen.
Es wird aber auch von der Beratenden Versammlung ein Konstituierendes Komitee fuer die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa gebildet. Dieses Komitee sollte einen Verfassungstext fuer diese Vereinigten Staaten von Europa ausarbeiten und den nationalen Parlamenten und dem Europarat unterbreiten.

Alle diese Anregungen und Vorschlaege wurden jedoch zurueckgewiesen und haben in der Folge keine Weiterentwicklung des Europarates zu einer supranationalen Einrichtung bewirkt. Dies wiederum hat viele »Europaeer« enttaeuscht, die im Europarat die Keimzelle der »Vereinigten Staaten von Europa« sehen wollten.

Dieser Gegensatz zwischen Funktionalisten und Foederalisten, der Mitgliedstaaten, die eine vertiefte Integration wollten und den anderen, hat in der Folge direkt die Schaffung der Europaeischen Gemeinschaften ermoeglicht und wirkt bis heute nach.

In der weiteren geschichtlichen Entwicklung wurde der Europarat in der europaeischen Integrationsbestrebung etwas an den »Rand gedrueckt« und trat diesbezueglich weniger exponiert in Erscheinung.
Der Europarat hat dennoch viele Dinge erreicht, die fuer die weitere Integration erforderlich oder foerdernd waren, so wurden z.B.

  • alle europaeischen Laender vom Atlantik bis zum Ural (Ausnahme Belarus und Monaco) in einer Organisation zusammengefasst und ein politischer Dialog zwischen den Regierungen und den Parlamenten ermoeglicht
  • dadurch das Zusammengehoerigkeitsgefuehl der Europaeer gestaerkt
  • 190 Europaeische Uebereinkommen abgeschlossen, die in das taegliche Lebens jeden Buergers hineinwirken
  • Europaeische Standards fuer die Rechtstaatlichkeit und Demokratie und das Zusammenleben der Buerger entwickelt und gestaerkt
  • u.v.a.m.
Das grosse moralische Gewicht des Europarates ist ebenfalls von hoher Bedeutung.




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Aktualisiert am 07.01.2007
Erstellt: 15.03.2006