Die Europaeische Union ist bestrebt den Unionsbuergern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu bieten.
Da die Union bzw. die Gemeinschaft nur wenige Kompetenzen hierbei hat, ist eine weitgehende Koordination der Politiken der Unionsmitgliedstaaten die Hauptaufgaben.
EUROPOL ist daher vor allem eine gemeinsame Einrichtung zur Koordinierung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekaempfung von Drogenkriminalitaet, Handel mit radioaktiven und nuklearen Materialien, Schleusserkriminalitaet, Geldwaesche u.a.
Der Vertrag von Amsterdam hat debei vor allem eine unionsweite Kriminalitaetsbekaempfung als Ziel gesetzt:
Kriminalitaetsverhuetung auf Ebene der Union
Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Kriminalitaetsbekaempfung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aber auch zwischen den Mitgliedstaaten
Bekaempfung bestimmter Formen der Kriminalitaet
Sondermaßnahmen zur Bekaempfung der Geldwaesche
Gemaess dem Protokoll ueber die Festlegung des Sitzes der Organe hat EUROPOL den Sitz in Den Haag.
Die engere justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen der Polizei-, Zoll- und anderer zustaendiger nationaler Behoerden soll unter anderem durch direkte Einschaltung von Europol erfolgen.
Hauptaufgaben von EUROPOL:
Informationsaustausch
Analyse
Bereitstellung von Informationen fuer die nationalen Behoerden
Unterstuetzung von Ermittlungen in den Mitgliedstaaten
Die Bestimmungen ueber die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Unionsmitgliedstaaten im Bereich von Strafsachen ist, ausgenommen Visa, Asyl und Einwanderung in der »Dritten Saeule« verankert. Also weitgehend voelkerrechtlich organisiert.