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Visa, Asyl und Einwanderung

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Einwanderung

Die Notwendigkeit in diesem Bereich zusammenzuarbeiten ergibt sich auch aus der demographischen Entwicklung in Europa, die der Rat von Tampere im Oktober 1999 auch aufgezeigt hat.
Bereits 1986 wurde eine intergouvermentale Ad-hoc-Gruppe "Einwanderung" eingesetzt, welche aus hohen Regierungsbeamten und Vertretern der Kommission bestand und die Erarbeitung von Regelungen zur Kontrolle der Aussengrenzen, die Koordination der Visa- und Asylpolitik der Mitgliedstaaten und die Schaffung besserer Austauschmoeglichkeiten zwischen den Einwanderungsbehoerden zum Ziel hatte.

Die Entwicklung ist daher davon gepraegt nach Moeglichkeit eine kontrollierte Zuwanderung zu erreichen und diejenigen Fachkraefte zu gewinnen, welche in der Union gebraucht werden.

Ob Fehler der Vergangenheit, z.B. die teilweise sehr mangelhafte Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen und Sprachkreisen etc. wiederholt werden, ist sehr weitgehend abhaengig von der politischen und gesellschaftlichen Situation in den einzelnen Unionsmitgliedstaaten.

Die Umsetzung der kontrollierten Einwanderungspolitik erfolgt z.B. durch:


  • Richtlinie ueber den Status langfristig aufhaeltiger Drittstaatsangehoeriger
  • Richtlinie ueber das Recht auf Familienzusammenfuehrung
  • Richtlinie ueber die Bedingungen fuer die Zulassung von Drittstaatsangehoerigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schueleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmassnahme oder einem Freiwilligendienst
  • Richtlinie des Rates ueber ein besonderes Verfahren fuer die Zulassung von Drittstaatsangehoerigen zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung

Dabei werden auch die negativen Auswirkungen des Brain-Drain (Verlust von Fachkraeften, Know-How und geistigen Potentialen), welche durch die Abwanderung von Menschen aus den Entwicklungslaendern bewirken werden kann, bedacht.


Gegen die illegale Einwanderung sollen gemeinsame Massnahmen gefunden werden und einen Taetigkeitsschwerpunkt darstellen und uebergreifend bei allen Fragen der Aussenbeziehungen der EU Beruecksichtigung finden.
Dabei soll beispielsweise die Foerderung der Entwicklung in den Ursprungslaendern zur Bekaempfung der Ursachen der Migration dienen. Aber auch durch Verhandlung von Rueckuebernahmeabkommen, die Bekaempfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalitaet sollen Massnahmen gesetzt werden.
Der Grenzschutz an den Aussengrenzen und die Unterstuetzung von Entwicklungslaendern beim Umgang mit Migrationsstroemen soll intensiviert werden.
Mimit Macau, Sri Lanka und Hongkong und Albanien wurden von der EU bereits Rueckuebernahmeabkommen abgeschlossen

Verhandlungen mit Russland, Pakistan, Marokko und der Ukraine sind im Gange.
Der Kommission wurden weitere Verhandlungsmandate fuer Abkommen mit der Tuerkei, Algerien und China erteilt.

Der Verfassungsvertrag haette in diesem Bereichen noch weitergehende Vergemeinschaftungen gebracht, die eine bessere Steuerung der Migrationsstroeme und die angemessene Behandlung von Drittstaatangehoerigen sichergestellt und moeglicherweise ein energischeres Vorgehen gegen die illegale Einwanderung und den Menschenhandel gewaehrleistet haette.



In Pruem (Deutschland) wurde von Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und Oesterreich am 27. Mai 2005 ein Vertrag ueber eine vertiefte Zusammenarbeit bei der Bekaempfung des Terrorismus, der grenzueberschreitenden Kriminalitaet und der illegalen Migration (Schengen Plus) unterzeichnet.



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Aktualisiert am 16.02.2007
Erstellt: 01.12.2004